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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.2 · Stand: 21. September 2026

Anbieter

B.OE Labs UG (haftungsbeschränkt)

Bahnhofstraße 46, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Torben Böing

E-Mail: info@waidgut.app

Registergericht: Amtsgericht Darmstadt · Registernummer: HRB 109383

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE463336661

Weitere Anbieterangaben im Impressum.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software und der Dienste, die unter der Bezeichnung „Waidgut“ von der B.OE Labs UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) angeboten werden. Das umfasst die Web-Anwendung unter waidgut.app, die mobilen Anwendungen für iOS und Android sowie die darüber erreichbaren öffentlichen Seiten.

(2)Vertragspartner des Nutzers ist der Anbieter. Für den Erwerb eines kostenpflichtigen Abonnements gilt ergänzend § 6.

(3)Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages gültig ist. Diese Fassung trägt die Kennung 1.2 mit Stand vom 21. September 2026. Für Änderungen während der Laufzeit gilt § 26.

(4)Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Begriffe

(1)In diesen AGB bedeuten:

  • a)„Nutzer“ — wer sich bei Waidgut registriert und die Software nutzt, in aller Regel ein Jäger.
  • b)„Verbraucher“ — eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • c)„Unternehmer“ — wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  • d)„Free“ — der kostenlose Nutzungsumfang mit den in § 5 beschriebenen Grenzen.
  • e)„Pro“ — der kostenpflichtige Nutzungsumfang (Abonnement).
  • f)„Store“ — der App Store von Apple bzw. Google Play.
  • g)„Endkunde“ — wer über den öffentlichen Shop oder den Marktplatz mit einem Nutzer in Kontakt tritt, um Wildbret oder Wildprodukte zu erwerben. Der Endkunde ist nicht Nutzer im Sinne dieser AGB.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1)Waidgut ist eine Software, die Jäger bei der Dokumentation, der Verwertung und der Vermarktung von Wild unterstützt. Sie wird als Software as a Service über das Internet bereitgestellt; eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt.

(2)Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • a)Jagd: Jagdtagebuch, Revierverwaltung mit Karte, Ansitzeinrichtungen und Sitz-Reservierung, Revierpunkte (Kirrungen, Salzlecken, Wildkameras, Wildäcker, Futterstellen, Fallen), Kirr- und Beköderungsjournal, Aufzeichnung von Pirschgängen über die Standortfunktion des Endgeräts, Sichtungen, Streckenliste, Auswertung der Erlegungsorte als Heatmap.
  • b)Verwertung: Erfassung erlegter Stücke, Zerwirkung und Sekundärverarbeitung, Inventar- und Lagerverwaltung, Inventur, Dokumente am Stück, Erzeugung von Etiketten und Wildursprungsscheinen als PDF, Texterkennung für ASP- und Trichinenbefunde.
  • c)Vermarktung: öffentlicher Shop je Nutzer, Kundenverwaltung mit zeitlich begrenzten Kundenlinks, Bestellwünsche, Preislisten, Marktplatz als Schaufenster, Rundnachrichten an eigene Kunden.
  • d)Auswertung: Gewinn- und Verlustrechnung, Datenexport.

(3)Welche dieser Funktionen im kostenlosen und welche im kostenpflichtigen Umfang enthalten sind, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht auf waidgut.app/pricing und aus der Darstellung in der Anwendung.

(4)Teile der Anwendung sind offlinefähig. Dabei werden Daten auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert und bei bestehender Verbindung mit dem Server abgeglichen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Zeitpunkt des Abgleichs.

(5)Waidgut ist ein Dokumentations- und Vermarktungswerkzeug. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung, keine tierärztliche oder lebensmittelhygienische Begutachtung und keine amtliche Untersuchung. Waidgut ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Meldung, Untersuchung, Genehmigung oder Aufzeichnung. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit aller behördlichen und rechtlichen Vorgänge liegt beim Nutzer.

§ 4 Registrierung und Vertragsschluss

(1)Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Registrieren dürfen sich nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften, jeweils vertreten durch eine unbeschränkt geschäftsfähige Person.

(2)Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Konto freischaltet und dies dem Nutzer per E-Mail bestätigt.

(3)Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu berichtigen.

(4)Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Gemeinschaftskonten, die von mehreren Personen genutzt werden, sind nicht zulässig; für die gemeinsame Nutzung eines Reviers stellt Waidgut eigene Funktionen zur Verfügung. Der Nutzer teilt dem Anbieter unverzüglich in Textform mit, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat.

(5)Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

§ 5 Kostenlose Nutzung (Free)

(1)Waidgut kann in einem kostenlosen Umfang genutzt werden. Dieser ist mengenmäßig und funktional begrenzt. Die jeweils geltenden Grenzen sind in der Leistungsübersicht auf waidgut.app/pricing und in der Anwendung ausgewiesen.

(2)Erreicht der Nutzer eine Mengengrenze, gilt:

  • a)Bereits erfasste Einträge bleiben vollständig erhalten. Sie können weiterhin angesehen und — soweit die Funktion im kostenlosen Umfang enthalten ist — bearbeitet werden.
  • b)Solange die Grenze erreicht ist, können keine weiteren Einträge derselben Art neu angelegt werden.
  • c)Mengengrenzen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, beginnen mit jedem neuen Zeitraum von Neuem. Für erlegte Stücke ist dieser Zeitraum das Jagdjahr vom 1. April bis zum 31. März.

(3)Der Anbieter kann die Grenzen des kostenlosen Umfangs ändern. Eine Änderung zum Nachteil des Nutzers wird dem Nutzer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bereits erfasste Einträge bleiben auch dann erhalten, wenn sie eine neue, niedrigere Grenze überschreiten; Absatz 2 Buchstabe a gilt entsprechend.

(4)Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung eines kostenlosen Umfangs besteht nicht. Der Anbieter kann den kostenlosen Umfang mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende einstellen; die Rechte des Nutzers an seinen Daten nach § 25 bleiben unberührt.

§ 6 Kostenpflichtige Nutzung (Pro); Abwicklung über die App Stores

(1)Der erweiterte Funktionsumfang („Pro“) wird als Monatsabonnement angeboten. Es wird monatlich abgerechnet und verlängert sich jeweils um einen Monat, bis es gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2)Einführungspreis. Für die ersten zwölf Abrechnungsmonate gilt ein ermäßigter Preis. Ab dem dreizehnten Abrechnungsmonat gilt der reguläre Preis. Beide Preise, die Dauer des ermäßigten Zeitraums und der Zeitpunkt des Wechsels werden dem Nutzer vor dem Kauf angezeigt. Der Wechsel vom ermäßigten auf den regulären Preis ist keine Preisänderung, sondern von Anfang an Bestandteil des Vertrages (§ 7 Abs. 2).

(3)Der Einführungspreis wird vom jeweiligen Store gewährt und ist einmalig. Ob ein Nutzer ihn erhält, entscheidet allein der Store anhand seines dortigen Kontos. Ein Anspruch auf den Einführungspreis besteht nicht; insbesondere lebt er nach einer Kündigung nicht wieder auf.

(4)Das Abonnement wird ausschließlich als In-App-Kauf über den App Store von Apple oder über Google Play erworben. Der Anbieter bietet keinen eigenen Zahlungsweg und keine eigene Zahlungsabwicklung an. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und speichert keine Zahlungsdaten.

(5)Vertragspartner des entgeltlichen Erwerbs ist der Store, nicht der Anbieter. Apple und Google treten beim Verkauf von In-App-Käufen in Deutschland im eigenen Namen auf — Apple über die Apple Distribution International Ltd. als Kommissionär, Google über die Google Commerce Limited als Merchant of Record. Der entgeltliche Vertrag über das Abonnement kommt daher zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Store zustande. Ansprüche aus dem Kauf, insbesondere auf Rechnungsstellung, Erstattung und Ausübung eines Widerrufsrechts, sind gegenüber dem Store geltend zu machen. Der Nutzungsvertrag über Waidgut selbst besteht unverändert zwischen dem Nutzer und dem Anbieter.

(6)Der Kauf richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Stores. Das betrifft insbesondere:

  • a)das Zustandekommen und die Abwicklung des entgeltlichen Erwerbs,
  • b)die Zahlung, die Zahlungsmittel und die Rechnungsstellung,
  • c)die automatische Verlängerung und deren Beendigung,
  • d)Erstattungen,
  • e)die Ausübung eines Widerrufsrechts gegenüber dem Store,
  • f)die Wirksamwerdung von Preisänderungen.

(7)Der Anbieter hat auf diese Vorgänge keinen Einfluss. Er kann Zahlungen weder entgegennehmen noch erstatten und Abonnements weder abschließen noch beenden.

(8)Nach einem erfolgreichen Kauf schaltet der Anbieter den erweiterten Funktionsumfang für das Konto frei, sobald ihm der Store bzw. der eingesetzte Abrechnungsdienstleister den Kauf bestätigt hat. Wird ein Kauf storniert oder erstattet oder läuft er aus, entfällt die Freischaltung; § 8 Abs. 7 und § 10 gelten entsprechend.

(9)Der Nutzer kann bereits getätigte Käufe in der Anwendung wiederherstellen, wenn er das Gerät wechselt oder die Anwendung neu installiert.

§ 7 Preise und Preisänderungen

(1)Es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs im jeweiligen Store ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Der Wechsel vom Einführungspreis auf den regulären Preis nach zwölf Abrechnungsmonaten (§ 6 Abs. 2) ist keine Preisänderung im Sinne dieses Paragraphen. Beide Preise und der Zeitpunkt des Wechsels sind von Anfang an Vertragsinhalt und werden dem Nutzer vor dem Kauf angezeigt. Die Absätze 3 bis 6 gelten dafür nicht.

(3)Der Anbieter kann die Preise für künftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere gestiegene Kosten für Betrieb, Infrastruktur, Lizenzen, Support oder Weiterentwicklung sowie Änderungen der gesetzlichen Abgaben.

(4)Eine Preisänderung wird dem Nutzer mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(5)Der Nutzer kann das Monatsabonnement aus Anlass einer Preiserhöhung bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung nach Absatz 4 hingewiesen.

(6)Unabhängig hiervon gelten die Verfahren des jeweiligen Stores für Preisänderungen bei bestehenden Abonnements. Verlangt der Store eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zur Preiserhöhung und erteilt der Nutzer diese nicht, endet das Abonnement zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1)Der Nutzungsvertrag über den kostenlosen Umfang läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Frist beenden, indem er sein Konto löscht (§ 25). Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

(2)Das Abonnement beginnt mit dem Kauf im Store. Es läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um einen Monat, solange es nicht gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Das gilt auch während der ersten zwölf Monate zum Einführungspreis — der ermäßigte Preis begründet keine Bindung.

(3)Kündigungsfrist. Der Nutzer kann das Abonnement bis zum Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode nach Maßgabe des Stores kündigen, über den es erworben wurde. Eine darüber hinausgehende eigene Kündigungsfrist des Anbieters besteht nicht.

(4)Wie gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über die Abonnementverwaltung des Stores, über den das Abonnement erworben wurde. Der Anbieter kann das Abonnement nicht für den Nutzer kündigen. Die Anwendung führt den Nutzer auf Wunsch unmittelbar zu dieser Verwaltung.

(5)Kündigung während des Einführungspreises. Wer während der ersten zwölf Monate kündigt und später erneut abschließt, erhält den Einführungspreis nicht noch einmal; der noch nicht ausgeschöpfte Teil lebt nicht wieder auf (§ 6 Abs. 3). Der neue Abschluss erfolgt zum regulären Preis.

(6)Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7)Mit dem Ende des Abonnements wechselt das Konto in den kostenlosen Umfang. Das Konto und die gespeicherten Daten bleiben bestehen; es gilt § 25.

(8)Eine Übertragung des Kontos oder einzelner Nutzungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)Ist der Nutzer Verbraucher, steht ihm bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1. Ein Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt. Beide Anlagen sind unter waidgut.app/widerruf abrufbar.

(2)Wurde das Abonnement über einen Store erworben, ist der Store Vertragspartner des entgeltlichen Vertrages (§ 6 Abs. 5). Der Verbraucher übt sein Widerrufsrecht in diesem Fall gegenüber dem Store aus; die Erstattung erfolgt über den Store. Die Belehrung in Anlage 1 wird vorsorglich erteilt und gilt für den Nutzungsvertrag mit dem Anbieter.

(3)Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

(4)Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Ausführung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, gelten für das Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Regelungen über digitale Dienstleistungen und digitale Inhalte (§ 356 Abs. 4 und Abs. 5 BGB). Ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, richtet sich nach dem Gesetz; diese AGB stellen kein Erlöschen fest.

(5)Erlischt das Widerrufsrecht nicht und hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der erbrachten Leistung am gesamten vertraglich vorgesehenen Umfang; dieser Umfang ist die laufende Abrechnungsperiode von einem Monat.

(6)Das Widerrufsrecht entsteht beim erstmaligen Abschluss. Die automatischen Verlängerungen sind keine neuen Vertragsschlüsse und lösen kein neues Widerrufsrecht aus. Das gilt auch für den Wechsel vom Einführungspreis auf den regulären Preis.

§ 10 Ausbleibende Zahlung

(1)Kommt eine Zahlung für das Abonnement nicht zustande, wird sie storniert oder erstattet, endet die Freischaltung des erweiterten Funktionsumfangs.

(2)Das Konto wechselt in diesem Fall in den kostenlosen Umfang. Es wird nichts gelöscht. Sämtliche vom Nutzer gespeicherten Daten bleiben erhalten und einsehbar. Es stehen lediglich die kostenpflichtigen Funktionen nicht mehr zur Verfügung, und für Mengengrenzen gilt § 5 Abs. 2.

(3)Der Anbieter behält sich vor, den Nutzer auf die ausgebliebene Zahlung hinzuweisen. Eine Löschung des Kontos oder der Daten wegen ausgebliebener Zahlung findet nicht statt.

§ 11 Probezeiträume und Gutscheine

(1)Der Anbieter kann darüber hinaus kostenlose Probezeiträume, Gutscheine oder gesonderte Angebote für zurückkehrende Nutzer anbieten. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Angebots. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

(2)Geht ein kostenloser Probezeitraum nach seinem Ablauf in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wird der Nutzer darauf vor dem Kauf ausdrücklich hingewiesen; Umfang, Dauer, Folgepreis und Kündigungsmöglichkeit werden dabei klar angegeben.

(3)Ein Probezeitraum, der in keine Zahlungspflicht übergeht, endet mit seinem Ablauf; das Konto wechselt dann in den kostenlosen Umfang.

(4)Der Einführungspreis nach § 6 Abs. 2 ist kein Probezeitraum im Sinne dieses Paragraphen.

§ 12 Pflichten des Nutzers

(1)Der Nutzer ist für die Inhalte und Daten, die er in Waidgut erfasst, allein verantwortlich. Das gilt insbesondere für Angaben zu erlegtem Wild, zur Verarbeitung, zu Preisen und zu seinen eigenen Kunden.

(2)Der Nutzer nutzt Waidgut nur im Rahmen der geltenden Gesetze und verletzt dabei keine Rechte Dritter. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Erfassung und Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte berechtigt ist.

(3)Der Nutzer unterrichtet den Anbieter unverzüglich in Textform, wenn er Kenntnis erlangt oder den Verdacht hat, dass

  • a)Waidgut missbräuchlich genutzt wird,
  • b)Zugangsdaten abhandengekommen sind oder Dritte Zugriff erlangt haben,
  • c)personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt, verändert oder vernichtet wurden.

(4)Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er seine Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verletzt hat, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Nutzer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 13 Inhalte des Nutzers; anonymisierte Auswertungen

(1)Die Rechte an den vom Nutzer eingestellten Inhalten verbleiben beim Nutzer.

(2)Der Nutzer räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und zu übermitteln, soweit das für den Betrieb von Waidgut und die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Das umfasst insbesondere die Anzeige im öffentlichen Shop und im Marktplatz, soweit der Nutzer diese Funktionen aktiviert hat.

(3)Über das für den Betrieb Erforderliche hinaus nutzt der Anbieter die Inhalte des Nutzers nicht. Insbesondere gibt der Anbieter Inhalte, die einem Nutzer, einem Revier oder einem Endkunden zugeordnet werden können, nicht an Dritte weiter — weder entgeltlich noch unentgeltlich, weder zu Werbezwecken noch zu sonstigen Zwecken.

(4)Anonymisierte Auswertungen und Datensätze. Der Anbieter darf aus den bei der Nutzung anfallenden Daten anonymisierte Auswertungen und Datensätze erstellen, diese für die Verbesserung und Weiterentwicklung von Waidgut verwenden, sie veröffentlichen und sie auch entgeltlich an Dritte weitergeben. Dies betrifft insbesondere überregionale Auswertungen zu Wildsichtungen, Strecken und Jagddruck.

(5)Was dabei „anonymisiert“ bedeutet. Anonymisiert sind Daten, wenn ein Personenbezug nur mit einem Aufwand hergestellt werden könnte, der nach allgemeinem Ermessen unverhältnismäßig ist. Das bloße Entfernen von Namen oder Kennnummern genügt dafür nicht. Der Anbieter gibt Auswertungen nach Absatz 4 daher nur weiter, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • a)Räumliche Vergröberung: Ortsangaben werden ausschließlich auf Gemeindeebene oder in Rasterzellen von mindestens zehn mal zehn Kilometern verwendet. Genaue Koordinaten, Reviergrenzen sowie Standorte von Ansitzeinrichtungen, Kirrungen, Fallen und Erlegungsorten werden nicht weitergegeben.
  • b)Zeitliche Vergröberung: Zeitangaben werden ausschließlich auf Monatsebene oder gröber verwendet. Tagesgenaue Zeitpunkte werden nicht weitergegeben.
  • c)Mindestzahl beitragender Nutzer: Ein Wert wird nur weitergegeben, wenn er auf Angaben von mindestens fünf voneinander unabhängigen Nutzern in derselben Zelle und demselben Zeitraum beruht. Werte, die diese Schwelle nicht erreichen, entfallen ersatzlos; sie werden nicht zusammengefasst, sondern weggelassen.
  • d)Keine Einzeldatensätze: Weitergegeben werden ausschließlich zusammengefasste Werte, niemals einzelne Sichtungen, Strecken oder Erlegungen.
  • e)Die Empfänger werden vertraglich verpflichtet, keine Wiederherstellung des Personenbezugs zu versuchen und die Daten nicht zu diesem Zweck mit anderen Datenbeständen zusammenzuführen.

Die Schwelle nach Buchstabe c trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Revier in aller Regel von mehreren Personen bejagt wird und eine einzelne Angabe deshalb keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann. Wo diese Voraussetzung nicht vorliegt, liegt keine Anonymisierung vor, und es findet keine Weitergabe statt.

(6)Von Absatz 4 ausgenommen sind in jedem Fall Fotos, Freitexte, hochgeladene Dokumente, Kunden-, Bestell- und Kontaktdaten, Zugangs- und Abrechnungsdaten sowie unveränderte Positionsangaben jeder Art. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.

(7)Widerspruch. Der Nutzer kann der Einbeziehung seiner Daten in Auswertungen nach Absatz 4 jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen — formlos in Textform an den Anbieter oder über die dafür vorgesehene Einstellung in der Anwendung. Ab Zugang des Widerspruchs werden seine Daten nicht mehr einbezogen. Bereits erstellte, tatsächlich anonymisierte Auswertungen bleiben davon unberührt, weil sie sich nicht mehr auf ihn zurückführen lassen.

(8)Auf personenbezogene Nutzungsstatistiken wird nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung zugegriffen. Näheres zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Speicherdauern regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Rechte an der Software

(1)Alle Rechte an Waidgut, insbesondere an Software, Datenbanken, Gestaltung, Texten, Grafiken und Kartendarstellungen, stehen dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu.

(2)Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Waidgut im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(3)Für Kartendaten, Schriftarten und sonstige Bestandteile Dritter gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Anbieter weist auf diese in der Anwendung hin.

§ 15 Missbräuchliche Nutzung

(1)Untersagt sind insbesondere:

  • a)das automatisierte Auslesen von Inhalten (Scraping) und jede automatisierte Massenabfrage,
  • b)das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt,
  • c)das Umgehen oder Aushebeln von Zugriffsbeschränkungen, Mengengrenzen oder Sicherheitsmaßnahmen,
  • d)jede Nutzung, die geeignet ist, den Betrieb von Waidgut oder die Nutzung durch andere zu beeinträchtigen,
  • e)das Einstellen rechtswidriger, beleidigender oder irreführender Inhalte,
  • f)das Weiterverkaufen oder entgeltliche Überlassen des Zugangs an Dritte.

Bei Verstößen gilt § 21.

§ 16 Vermarktung: Shop, Marktplatz und Bestellwünsche

(1)Waidgut stellt dem Nutzer Funktionen zur Verfügung, mit denen er sein Angebot gegenüber Endkunden darstellen kann: einen öffentlichen Shop, zeitlich begrenzte Kundenlinks und — sofern er diese Funktion aktiviert — eine Darstellung im Marktplatz.

(2)Der Anbieter ist nicht Vertragspartner der Geschäfte zwischen Nutzer und Endkunde. Er eröffnet lediglich die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten. Ein Kaufvertrag über Wildbret oder Wildprodukte kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Endkunden zustande.

(3)Darstellungen im Shop und im Marktplatz sind keine bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme. Ein über Waidgut übermittelter Bestellwunsch ist eine unverbindliche Anfrage des Endkunden an den Nutzer und begründet keinen Vertrag.

(4)Über Waidgut findet keine Zahlungsabwicklung zwischen Nutzer und Endkunde statt. Preis, Zahlungsart, Zahlungszeitpunkt, Übergabe, Versand und Rückabwicklung vereinbaren Nutzer und Endkunde unmittelbar miteinander. Der Anbieter hat darauf keinen Einfluss.

(5)Der Anbieter prüft weder die Angebote noch die Angaben des Nutzers, weder die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der angebotenen Erzeugnisse noch die Zuverlässigkeit der Beteiligten. Er übernimmt hierfür keine Gewähr und keine Haftung; § 22 bleibt unberührt.

(6)Der Nutzer, der sein Angebot öffentlich darstellt, ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Informationspflichten zu erfüllen. Das betrifft je nach Ausgestaltung seines Handelns insbesondere Impressumspflicht, Preisangaben, Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung gegenüber seinen eigenen Endkunden und die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

§ 17 Lebensmittel-, jagd- und gewerberechtliche Verantwortung

(1)Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, alle für ihn geltenden Vorschriften einzuhalten. Das betrifft insbesondere:

  • a)das Jagdrecht des Bundes und der Länder, einschließlich Schonzeiten, Abschussplänen, Streckenmeldungen und Fallenjagd,
  • b)die tierseuchenrechtlichen Vorgaben, insbesondere zur Afrikanischen Schweinepest,
  • c)die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Lebensmittelhygiene, einschließlich der Vorschriften über die Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes,
  • d)die Untersuchung auf Trichinen,
  • e)die Kennzeichnung von Lebensmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), einschließlich der Angaben auf Etiketten,
  • f)die Registrierung oder Zulassung als Lebensmittelunternehmer, soweit sie für die von ihm ausgeübte Verarbeitung oder Abgabe erforderlich ist,
  • g)die steuer- und gewerberechtlichen Pflichten, die sich aus einer Vermarktung ergeben.

(2)Von Waidgut erzeugte Dokumente, insbesondere Etiketten und Wildursprungsscheine, geben allein die vom Nutzer eingegebenen Daten wieder. Der Nutzer prüft sie vor Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass ein erzeugtes Dokument den jeweils geltenden behördlichen Anforderungen entspricht.

(3)Die Texterkennung für Untersuchungsbefunde ist eine Erfassungshilfe. Sie ersetzt weder die amtliche Untersuchung noch die Prüfung des Befundes durch den Nutzer.

§ 18 Rundnachrichten an eigene Kunden

(1)Waidgut ermöglicht es dem Nutzer, Nachrichten an die von ihm selbst erfassten Kunden zu versenden.

(2)Für diese Nachrichten ist der Nutzer verantwortlich. Er ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm erfassten Kundendaten; der Anbieter verarbeitet sie insoweit weisungsgebunden in seinem Auftrag nach Maßgabe der Anlage 3.

(3)Der Nutzer stellt sicher, dass er für den Versand werblicher Nachrichten die erforderliche vorherige ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Empfängers besitzt (§ 7 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass er diese Einwilligung nachweisen kann und dass jede Nachricht eine Widerspruchsmöglichkeit enthält. Waidgut stellt hierfür ein Kennzeichen am Kundendatensatz bereit; das Setzen dieses Kennzeichens ersetzt nicht das Einholen und Dokumentieren der Einwilligung.

(4)Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Nutzer Nachrichten ohne die erforderliche Einwilligung versendet oder die Daten seiner Kunden fehlerhaft verarbeitet. § 12 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 19 Standort- und Kartendaten

(1)Waidgut verarbeitet auf Veranlassung des Nutzers Standortdaten, insbesondere Reviergrenzen, Standorte von Ansitzeinrichtungen, Revierpunkten und Fallen, Erlegungsorte sowie aufgezeichnete Wegstrecken von Pirschgängen.

(2)Die Aufzeichnung einer Wegstrecke erfolgt nur, wenn der Nutzer sie startet, und nur solange sie läuft. Sie setzt voraus, dass der Nutzer die Standortberechtigung auf seinem Endgerät erteilt hat. Der Nutzer kann die Berechtigung jederzeit in den Systemeinstellungen seines Endgeräts widerrufen.

(3)Standortdaten werden nicht veröffentlicht. Sie sind für andere Nutzer nur sichtbar, soweit der Nutzer ein Revier ausdrücklich mit ihnen teilt. Im öffentlichen Shop und im Marktplatz werden keine Reviergrenzen, Erlegungsorte oder Standorte von Einrichtungen angezeigt. Für anonymisierte Auswertungen gilt § 13 Abs. 4 bis 7.

(4)Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Speicherdauern regelt die Datenschutzerklärung.

§ 20 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

(1)Der Anbieter stellt Waidgut im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Insbesondere schuldet der Anbieter keine Mindestverfügbarkeit in Prozent, keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit und keinen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb.

(2)Der Anbieter kann den Betrieb für Wartung, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen unterbrechen. Er bemüht sich, planbare Unterbrechungen in Zeiten geringer Nutzung zu legen und längere Unterbrechungen vorher anzukündigen.

(3)Der Anbieter entwickelt Waidgut fortlaufend weiter. Er kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies

  • a)zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen erforderlich ist,
  • b)zur Beseitigung von Sicherheitslücken erforderlich ist,
  • c)technisch bedingt ist, weil eingesetzte Fremdleistungen sich ändern oder wegfallen, oder
  • d)den Nutzer nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.

(4)Beeinträchtigt eine Änderung nach Absatz 3 den Zugang zum vertraglich geschuldeten Umfang oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, teilt der Anbieter dies dem Nutzer mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung oder nach dem Zeitpunkt der Änderung unentgeltlich beenden, es sei denn, die Beeinträchtigung ist nur unerheblich oder der Anbieter ermöglicht dem Nutzer, das digitale Produkt ohne zusätzliche Kosten unverändert weiter zu nutzen.

(5)Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bei Mängeln und die gesetzliche Pflicht des Anbieters, Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen, bleiben unberührt.

§ 21 Sperrung und Aussetzung

(1)Der Anbieter kann den Zugang zu Waidgut ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn

  • a)ein konkreter Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Nutzer gegen § 12 oder § 15 verstößt,
  • b)von der Nutzung eine Gefahr für den Betrieb, für andere Nutzer oder für Dritte ausgeht, oder
  • c)eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung dies erfordert.

(2)Der Anbieter kündigt eine Sperrung nach Möglichkeit vorher an, setzt dem Nutzer eine angemessene Frist zur Abhilfe und teilt den Grund mit. Das gilt nicht, wenn eine Vorankündigung den Zweck der Sperrung vereiteln würde.

(3)Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.

(4)Während einer vom Nutzer zu vertretenden Sperrung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ist die Sperrung nicht vom Nutzer zu vertreten, mindert sich das Entgelt zeitanteilig.

(5)Eine Sperrung führt nicht zur Löschung von Daten.

§ 22 Haftung

(1)Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • a)bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • c)nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • d)im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie oder eines Beschaffenheitsversprechens,
  • e)bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.

(3)Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

(4)Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(5)Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn der Nutzer seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen gesichert hätte. Der Anbieter stellt hierfür eine Ausleitungsfunktion bereit; sie steht in jedem Tarif unentgeltlich zur Verfügung.

(6)Die Absätze 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7)Für die unentgeltliche Nutzung haftet der Anbieter abweichend von Absatz 2 nicht für einfache Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.

(8)Der Anbieter haftet nicht für Verträge, Erklärungen, Erzeugnisse oder Verhaltensweisen von Nutzern und Endkunden untereinander (§ 16) und nicht für Inhalte, die Nutzer eingestellt haben.

(9)Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 23 Höhere Gewalt

(1)Ereignisse höherer Gewalt befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder wesentlich erschwert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Energieausfälle sowie großflächige Störungen von Telekommunikationsnetzen oder von Vorleistungen Dritter, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat und nicht mit zumutbarem Aufwand abwenden kann.

(2)Der Anbieter unterrichtet den Nutzer über Eintritt und voraussichtliche Dauer, sobald ihm das möglich ist.

(3)Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum werden erstattet; die Erstattung erfolgt über den Store, über den gezahlt wurde.

§ 24 Datenschutz

(1)Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden deutschen Vorschriften. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter waidgut.app/datenschutz.

(2)Diese AGB begründen keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Wo eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert, ausdrücklich und widerruflich eingeholt. Das gilt insbesondere für Nutzungsstatistiken.

(3)Erfasst der Nutzer in Waidgut personenbezogene Daten Dritter, insbesondere seiner Kunden, ist er hierfür Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Der Anbieter verarbeitet diese Daten weisungsgebunden in seinem Auftrag. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 3, der Bestandteil dieses Vertrages ist; § 18 bleibt unberührt.

§ 25 Daten nach Vertragsende; Löschung des Kontos

(1)Endet das kostenpflichtige Abonnement, bleibt das Konto bestehen. Der Nutzer behält dauerhaft lesenden Zugriff auf seine gespeicherten Daten. Der Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen und teilweise auf Bearbeitungsmöglichkeiten kann entfallen; § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2)Solange das Konto besteht, bleiben die Daten des Nutzers gespeichert.

(3)Der Nutzer kann sein Konto jederzeit selbst in den Einstellungen löschen. Die Löschung erfolgt sofort und ist endgültig; eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Der Nutzer wird vor der Löschung ausdrücklich darauf hingewiesen.

(4)Besitzt der Nutzer ein Revier, das er mit anderen teilt, muss er dieses vor der Löschung übertragen oder auflösen.

(5)Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter aufbewahren muss, insbesondere handels- und steuerrechtlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen (§ 257 HGB, § 147 AO). Diese Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Frist von der weiteren Verarbeitung eingeschränkt und danach gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(6)Der Nutzer kann seine Daten jederzeit selbst ausleiten. Diese Ausleitung steht in jedem Tarif unentgeltlich zur Verfügung. Unabhängig davon bleiben seine Rechte auf Auskunft und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 und Art. 20 DSGVO unberührt; diese sind unentgeltlich und unabhängig vom gewählten Tarif.

§ 26 Änderungen dieser AGB

(1)Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind ausschließlich:

  • a)Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine Anpassung erforderlich machen,
  • b)behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die an den Anbieter gerichtet sind,
  • c)die Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen, nicht vorhersehbaren Regelungslücke,
  • d)die Einführung zusätzlicher Funktionen oder Dienste, die einer Regelung bedürfen, ohne dass bestehende Rechte und Pflichten des Nutzers geändert werden,
  • e)Änderungen zum Vorteil des Nutzers.

(2)Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der Änderung oder eine Gegenüberstellung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und die Folgen eines Widerspruchs.

(3)Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht er, wird die Änderung ihm gegenüber nicht wirksam; der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(4)Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind auf diesem Weg nicht möglich; für Preise gilt ausschließlich § 7.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1)Textform. Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.

(2)Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3)Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4)Verbraucherstreitbeilegung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5)Vertragssprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen allein der Information; im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(6)Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage 1 — Widerrufsbelehrung · Anlage 2 — Muster-Widerrufsformular

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie stehen vollständig auf einer eigenen Seite: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

Anlage 3 — Auftragsverarbeitungsvertrag

Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Sie gilt ausschließlich für die personenbezogenen Daten, die der Nutzer über seine eigenen Kunden in Waidgut erfasst (§ 24 Abs. 3). Für alle übrigen Verarbeitungen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Rollen

(1)Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert Art. 28 DSGVO für die personenbezogenen Daten, die der Nutzer als Verantwortlicher in Waidgut über seine eigenen Kunden und Interessenten sowie über seine Geschäftspartner und Dienstleister erfasst oder erfassen lässt — insbesondere über die Betriebe, an die er Stücke zum Zerwirken oder zur weiteren Verarbeitung übergibt. Verantwortlicher ist der Nutzer, Auftragsverarbeiter ist der Anbieter.

(2)Für alle übrigen Verarbeitungen — insbesondere die Daten des Nutzers selbst, seine Revier-, Stück- und Standortdaten, seine Zugangs- und Abrechnungsdaten sowie die Fehlerdiagnose und die einwilligungsbasierte Nutzungsstatistik — ist der Anbieter eigener Verantwortlicher. Dafür gilt nicht dieser Vertrag, sondern die Datenschutzerklärung.

(3)Die Verarbeitung beginnt mit dem Nutzungsvertrag und endet mit ihm. Eine gesonderte Kündigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ist nicht möglich, solange der Nutzungsvertrag besteht.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

(1)Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an den vom Nutzer bestimmten Empfänger, Einschränken und Löschen — im Rahmen der vom Nutzer genutzten Funktionen.

(2)Zweck: Bereitstellung der Kundenverwaltung, der Kundenlinks, des öffentlichen Shops, der Bestellwünsche, der Preislisten und der Rundnachrichten sowie Führen der Stammdaten der Geschäftspartner und Dienstleister des Nutzers und deren Zuordnung zu den Verarbeitungsschritten, die sie ausgeführt haben.

(3)Kategorien betroffener Personen: Kunden und Interessenten des Nutzers, deren Ansprechpartner, Personen, die über den öffentlichen Shop oder den Marktplatz einen Bestellwunsch abgeben, Geschäftspartner und Dienstleister des Nutzers — insbesondere die Betriebe, an die er Stücke zum Zerwirken oder zur weiteren Verarbeitung übergibt, sowie deren Inhaber und Ansprechpartner — und weitere natürliche Personen, die der Nutzer im Zusammenhang mit einem Stück, einer Verarbeitung oder einem von ihm erzeugten Dokument benennt.

(4)Kategorien personenbezogener Daten: Name, Bezeichnung des Betriebs, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bestell- und Kaufhistorie, Preis- und Zahlungsvermerke des Nutzers, Kennzeichen zur Einwilligung in Rundnachrichten sowie Freitextangaben und Notizen, die der Nutzer selbst erfasst. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Auftrags; der Nutzer erfasst solche Daten nicht.

§ 3 Weisungsbindung

(1)Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Nutzers. Als dokumentierte Weisung gelten dieser Vertrag und die Bedienung der Anwendung durch den Nutzer.

(2)Weitergehende Weisungen sind in Textform an info@waidgut.app zu richten. Der Anbieter setzt sie um, soweit sie mit den Funktionen der Anwendung ohne unverhältnismäßigen Aufwand umsetzbar sind; entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.

(3)Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die Datenschutz-Grundverordnung oder andere Datenschutzvorschriften verstößt. Er darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

(4)Ist der Anbieter aufgrund des Rechts der Union oder eines Mitgliedstaates zur Verarbeitung verpflichtet, unterrichtet er den Nutzer vor der Verarbeitung, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

§ 4 Vertraulichkeit

(1)Der Anbieter verpflichtet die zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2)Der Zugriff auf Kundendaten des Nutzers ist auf die Personen beschränkt, die ihn für Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung benötigen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1)Der Anbieter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:

  • a)Verschlüsselung der Übertragung (TLS) und Verschlüsselung der Datenbestände im Ruhezustand,
  • b)mandantengetrennter Zugriff über Zugriffsregeln auf Datenbankebene, sodass ein Nutzer ausschließlich seine eigenen Daten erreicht,
  • c)Authentifizierung mit persönlichen Zugangsdaten und zeitlich begrenzten Sitzungen,
  • d)zeitlich begrenzte, widerrufbare Kundenlinks statt dauerhaft offener Adressen,
  • e)regelmäßige Sicherungen mit dokumentiertem Wiederherstellungsverfahren,
  • f)Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie Trennung von Test- und Produktivumgebung.

(2)Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Anbieter darf sie fortschreiben, sofern das erreichte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1)Der Nutzer stimmt dem Einsatz der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter zu:

  • a)Supabase — Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher und serverseitige Funktionen; Verarbeitung in der Europäischen Union.
  • b)Netlify — Auslieferung der Web-Anwendung.
  • c)Cloudflare R2 — Speicherung und Auslieferung der Kartenkacheln; Speicherort auf die Europäische Union festgelegt.
  • d)Der vom Anbieter eingesetzte Versanddienst für E-Mails, einschließlich der Rundnachrichten nach § 18 der AGB.
  • e)RevenueCat sowie die Abrechnungsdienste der App Stores — ausschließlich für die Abwicklung des Abonnements; Kundendaten des Nutzers werden dorthin nicht übermittelt.
  • f)PostHog — Fehler-Diagnose und, nach Einwilligung des jeweiligen Nutzers, Produkt-Statistik; Betrieb im Rechenzentrum der Europäischen Union. Kundendaten des Nutzers werden dorthin nicht übermittelt.
  • g)Google (Firebase Cloud Messaging) — Zustellung von Push-Benachrichtigungen auf Android-Geräte, nur sofern der Nutzer Push aktiviert hat; Verarbeitung nach den Auftragsverarbeitungsbedingungen von Firebase, gegebenenfalls in den Vereinigten Staaten nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework. Übermittelt werden nur das gerätebezogene Zustell-Kennzeichen und der knappe Nachrichtentext.

(2)Kein Unterauftragsverarbeiter, sondern eine Funktion des Betriebssystems, ist die Zustellung von Push-Benachrichtigungen auf iOS-Geräten über den Benachrichtigungsdienst von Apple (APNs): Apple verarbeitet dabei in eigener Verantwortung. Ebenfalls nicht weisungsgebunden und deshalb hier nicht aufgeführt sind die in Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung als Empfänger benannten Kartendienste (OpenStreetMap, Nominatim, Esri) und der Wetterdienst Open-Meteo.

(3)Der Anbieter darf weitere Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder bestehende austauschen. Er teilt das dem Nutzer mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Nutzer kann innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum vorgesehenen Wechselzeitpunkt kündigen.

(4)Der Anbieter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht, und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.

(5)Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, wenn ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt oder Standardvertragsklauseln nebst einer Abschätzung der Übermittlungsfolgen vereinbart sind.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

(1)Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen. Die Anwendung stellt dafür Auskunft, Berichtigung, Löschung und Ausleitung der Kundendaten unmittelbar bereit; der Nutzer führt diese Vorgänge selbst aus.

(2)Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Anbieter, leitet er sie an den Nutzer weiter und benachrichtigt den Nutzer unverzüglich.

(3)Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies mit den ihm zur Verfügung stehenden Informationen möglich ist.

(4)Der Anbieter meldet dem Nutzer jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes der Kundendaten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

(1)Der Anbieter stellt dem Nutzer auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung.

(2)Überprüfungen einschließlich Inspektionen sind nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig. Der Nutzer kann sich dabei durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer vertreten lassen, der nicht Wettbewerber des Anbieters ist.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1)Der Nutzer kann die von ihm erfassten Kundendaten jederzeit selbst löschen und jederzeit selbst ausleiten.

(2)Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden die Kundendaten nach Wahl des Nutzers zurückgegeben oder gelöscht. Löscht der Nutzer sein Konto, gilt die Löschung als gewählt; § 25 der AGB gilt entsprechend.

(3)Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Diese werden von der weiteren Verarbeitung eingeschränkt und nach Fristablauf gelöscht.

§ 10 Haftung und Rangfolge

(1)Für die Haftung gilt § 22 der AGB. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

(2)Bei Widersprüchen zwischen dieser Anlage und den übrigen Bestimmungen der AGB geht diese Anlage vor, soweit es um die Verarbeitung der Kundendaten des Nutzers geht.